23. September 2019

20. Oktober 2019: Ungeborene Kinder würden EU-kritisch wählen

Stärken Sie den Lebensschutz im Schweizer Parlament!

Europäisches Parlament

Das EU-Parlament in Strassburg neigt dazu, Abtreibungen zu fördern.

Im Europäischen Parlament gibt es eine starke Lobby, welche Abtreibung als «Menschenrecht» durchsetzen will. Grund genug, bei den kommenden eidgenössischen Wahlen Parteien und Kandidierende zu bevorzugen, die eine EU-kritische Einstellung haben.

Steter Tropfen höhlt den Stein. Dies sagen sich offensichtlich auch jene Abtreibungsbefürworter im EU-Parlament, die ein «Menschenrecht» auf Abtreibung in allen Mitgliedstaaten erwirken möchten. Immer wieder legen überwiegend linke Mitglieder im Auftrag von Fachausschüssen des Parlaments Berichte vor, in denen – als ein Punkt unter vielen anderen – mehr oder weniger offen das vermeintliche «Recht» auf Abtreibung angemahnt wird.

Am 10. Dezember 2013 verloren die Abtreibungsbefürworter eine Abstimmung über den Bericht der portugiesischen Sozialistin Edite Estrela hauchdünn. Auch ihr nächster Vorstoss, durch die portugiesische Grünenpolitikerin Inês Zuber am 10. März 2014, scheiterte noch. Doch seither sind mehrere abtreibungsbefürwortende Berichte vom EU-Parlament angenommen worden: Am 10. März 2015 jener des belgischen Sozialisten Marc Tarabella, am 12. März 2015 jener des italienischen Sozialisten Pier Antonio Panzeri, am 9. Juni 2015 jener der deutschen Sozialistin Maria Noichl, am 1. März 2018 jener des luxemburgischen Christdemokraten Frank Engel, am 13. Februar 2019 jener des portugiesischen Kommunisten João Pimenta Lopes.

KOMPETENZ ÜBERSCHRITTEN

Alle diese Berichte überschritten mit ihrer im- oder expliziten Forderung nach einem «Recht» auf Abtreibung eigentlich den Zuständigkeitsbereich der EU. Denn die Abtreibungsgesetzgebung fällt bis auf Weiteres unbestreitbar in die Kompetenz der Mitgliedstaaten. Es gibt in der Frage kein einheitliches Gesetz in Europa. Gerade deshalb auch versucht die Abtreibungslobby Abtreibung als «Menschenrecht» durchzusetzen: Menschenrechte sind im Völkerrecht international abgesichert.

Die vom EU-Parlament angenommenen Berichte haben keine unmittelbare Gesetzeskraft, sind also rechtlich noch nicht bindend. Aber natürlich sind sie schon dazu gedacht, das Verhalten der EU-Kommission massgeblich zu beeinflussen. Die EU-Kommission ihrerseits hat das alleinige Initiativrecht zur Einleitung eines Gesetzgebungsverfahrens.

DIE EU UND DIE SCHWEIZ

Wie beschrieben, gab es in der letzten Legislaturperiode (2014–2019) klar lebensschutzfeindliche Tendenzen im EU-Parlament. In der Europawahl Ende Mai 2019 wurde das Parlament neu besetzt. Wie sich dies in der seit dem 2. Juli laufenden neuen Legislatur auf die Frage der Abtreibungsgesetzgebung auswirkt, lässt sich noch nicht sagen.

Am kommenden 20. Oktober 2019 bestellt nun das Schweizer Stimmvolk sein Parlament neu. Was das Verhältnis der Schweiz zur EU betrifft, wird die Debatte aktuell vor allem vom EU-Rahmenabkommen bestimmt. Es droht eine vermehrte automatische Übernahme von EU-Recht durch die Schweiz. In Anbetracht dessen macht es für den Verein Mamma aus Sicht des Lebensschutzes Sinn, EU-kritischen Parteien und Kandidierenden den Vorzug zu geben. Abtreibung darf niemals zu einem Menschenrecht erklärt werden. In möglichst klarer Abgrenzung zum EU-Recht bewahrt sich die Schweiz diesbezüglich die nötige Freiheit.

GEHEN SIE WÄHLEN!

Selbstverständlich sollten die Wählenden neben der Frage der EU beziehungsweise des EU-Rahmenabkommens auch die konkrete Ausrichtung hinsichtlich des Lebensschutzes im Auge behalten: Wie positionieren sich die Parteien und Kandidierenden zum Schutz der ungeborenen Kinder? Unterstützen Sie Parteien und Kandidierende, die dem Lebensschutz möglichst nahe stehen. Es gilt, den Lebensschutz in der Schweiz zu stärken. Nutzen Sie die Gelegenheit und machen Sie am 20. Oktober von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

Bèrgerinitiative «Einer von uns» (© Bild: oneofus.eu)</p>
<p>

«Einer von uns»: das Logo der Bürgerinitiative. 

EU ignoriert 1¾ Millionen Unterschriften für das Leben

BÜRGERINITIATIVE WIRKUNGSLOS.

Die EU hat in den letzten Jahren nicht nur diverse abtreibungsbefürwortende Berichte gutgeheissen (siehe Haupttext). Zu erinnern ist auch an die Geringschätzung der Europäischen Bürgerinitiative «One of Us» (Einer von uns) durch die EU-Kommission. Mit der am 28. Februar 2014 eingereichten Vorlage hatten rund 1¾ Millionen EU-Bürger gefordert, dass die EU keine Aktivitäten mehr (mit-)finanziert, welche die Tötung ungeborener Kinder mit sich bringen. Keine der bislang erst drei weiteren zustande gekommenen Europäischen Bürgerinitiativen hat so viele Unterschriften zusammengebracht. Trotzdem sah sich die EU-Kommission nicht veranlasst, ein Gesetzgebungsverfahren einzuleiten. Erst gerade am 29. Juli 2019 hat der Generalanwalt des EU-Gerichtshofs empfohlen, einen Rekurs des Initiativkomitees letztinstanzlich zurückzuweisen.