21. Juli 2022

200 000 tote Babys in der Schweiz – doch radikale Befürworter der Abtreibung wollen noch mehr …

Was für ein absurdes, trauriges Ansinnen!

Trauriges Baby (Symbolbild).

Am 2. Juni 2022 waren es exakt 20 Jahre her, dass in der Schweiz mit Volksentscheid die Fristenlösung eingeführt wurde. Seither sind mehr als 200 000 Babys abgetrieben worden. In keinem Krieg und bei keiner Epidemie der letzten 2000 Jahre kamen in der Schweiz mehr Menschen ums Leben. Doch die staatlich finanzierte und als «gemeinnützig» bezeichnete Stiftung «Sexuelle Gesundheit Schweiz» hat am 2. Juni von ihrer Präsidentin eine parlamentarische Initiative einreichen lassen, mit der sie alle Regelungen der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch streichen wollen: Abtreibungen sollen bis zur Geburt für straflos erklärt werden!

Wer auf solches bedacht ist und Abtreibung zu einer Frage der «Gesundheit» machen will, erklärt nicht nur schwangere Frauen potentiell für «krank», er geht noch viel weiter und verneint kategorisch die Menschenwürde und das Lebensrecht der ungeborenen Kinder. Diese könnten dann bis zur Geburt in der 40. Schwangerschaftswoche aus beliebigen Gründen abgetrieben werden. Wie brutal solche Tötungen, ja faktisch Morde, vor sich gehen, braucht hier nicht einmal angeführt zu werden. Es fehlen einem dazu ganz einfach die Worte!

«Stoppe nie ein schlagendes Herz!»

Gegen die menschenunwürdige Streichung der Abtreibung aus dem Strafgesetzbuch würde der Verein Mamma selbstverständlich das Referendum ergreifen! Es kämen ihm die Erfahrungen zahlreicher US-Bundesstaaten mit Einschränkungen des Abtreibungsrechts zugute: Man kann es nämlich nicht genug betonen, dass das Herz des ungeborenen Kindes bereits ab dem 16. Tag nach der Empfängnis schlägt und ab der fünften oder sechsten Schwangerschaftswoche mit Ultraschallgeräten gehört werden kann. «Never stop a beating heart!» («Stoppe nie ein schlagendes Herz!»), so lautet ein Slogan der amerikanischen Lebensschützer.

«Lebensfähige Babys retten!»

Und zum Glück gibt es die beiden laufenden eidgenössischen Volksinitiativen, die den Schutz der ungeborenen Kinder in der Schweiz verbessern wollen. Namentlich die «Lebensfähige-Babys-retten-Initiative» fordert ein absolutes Lebensrecht für Babys, die ab der 21. bis 22. Schwangerschaftswoche bereits ausserhalb des Mutterleibs lebensfähig wären, auch wenn sie dazu noch intensiv-medizinische Unterstützung bräuchten. Volksinitiativen ergänzen zudem die Bundesverfassung und nicht das Strafgesetzbuch. Wenn gewisse Kreise in der Politik den rechtlichen Schutz der ungeborenen Kinder aufheben wollen, dann ist das absolut nicht hinnehmbar!

Ginge es hier um Verkehrstote, hätten Bundesrat und Parlament schon längst Massnahmen zur Reduktion ergriffen.