22. November 2018

Das oberste Gericht Norwegens stärkt christlicher Ärztin den Rücken

Präzedenzfall zugunsten des Lebensschutzes in Medizinalberufen

Dr. Katarzyna Jachimowicz.

Dr. Katarzyna Jachimowicz.

Aufrechte Ärzte machen nicht bei allem mit, was von Ärzten heutzutage gemeinhin erwartet wird. Sie hören zuerst auf ihr Gewissen. Sollen solche Ärzte gezwungen sein, ihren Beruf aufzugeben? Nein, hat nun mit Urteil vom 11. Oktober 2018 das oberste Gericht Norwegens befunden. Dr. Katarzyna Jachimowicz – um sie ging es im konkreten Fall – darf sich freuen. Aber nicht nur sie, sondern alles medizinische Personal in Norwegen und darüber hinaus.

Längst nicht alle Mittel zur Geburtenregelung sind ethisch einwandfrei. Nicht wenige von ihnen wirken potenziell frühabtreibend. So auch die sogenannten Spiralen.

Die Weigerung, ihren Patientinnen Spiralen einzusetzen, wurde für die polnische, katholische Hausärztin Dr. Katarzyna Jachimowicz Anlass zu einer juristischen Auseinandersetzung. Sie hatte diese Weigerung zwar klar kommuniziert, bevor sie 2011 in der Klinik der Gemeinde Sauherad in Norwegen angestellt wurde, und es war zunächst auch überhaupt kein Problem. Doch dann trat 2015 in Norwegen ein Gesetz in Kraft, das Ärzten grundsätzlich verbot, eine Methode der Geburtenregelung zu verweigern – worauf die Klinik der Ärztin kündigte.

Ungerechtfertigte Entlassung

Das Recht des Medizinalpersonals auf Verweigerung aus Gewissensgründen ist europaweit geschützt. Unterstützt von den juristischen Fachkräften einer internationalen christlichen Menschenrechtsorganisation sowie von einer christlichen Ärztevereinigung und der katholischen Kirche in Norwegen, ging Dr. Jachimowicz vor Gericht. Sie klagte wegen ungerechtfertigter Entlassung. Eine erste Instanz entschied noch gegen sie. Das Appellationsgericht und jetzt also auch das oberste Gericht hingegen gaben ihr Recht: ihre Gewissensfreiheit sei zu respektieren.

In einer Zeit, wo sich Ärzte, Hebammen und andere Medizinalpersonen zunehmendem Druck ausgesetzt sehen, Dinge zu tun, die sie mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, ist das Urteil sehr erfreulich. Es werde «in Norwegen und darüber hinaus neue Massstäbe setzen, was den Schutz der grundlegenden Gewissensrechte betrifft», kommentierte die an der Klage beteiligte Menschenrechtsorganisation.

Auch in der Schweiz?

Inwiefern das Urteil auch in der Schweiz von Bedeutung ist, wird sich zeigen. Der Verein Mamma unterstützt derzeit den juristischen Widerstand von hierzulande betroffenen Hebammen.