Abtreibung Pro und Contra Argumente

Abtreibungsbefürworter behaupten – wir antworten

In ihrem Bauch ist seit der Empfängnis ein kleiner Mensch verborgen, der schon einen eigenen, kleinen Bauch hat … In Zahlen angegeben: die jeweilige Schwangerschaftswoche.

«Mein Bauch gehört mir!»

Abtreibungsbefürworter behaupten: «Der Embryo ist Teil der Frau. Deshalb darf die Frau allein entscheiden».

Wir antworten: Falsch. Der Embryo ist ein eigenständiger Mensch mit einer eigenen Blutgruppe und einer eigenen DNA.

Das ungeborene Kind hat einen eigenen Körper. Die Frau hat nicht zwei Köpfe, vier Arme und vier Beine. Kein Mensch darf über das Leben eines anderen entscheiden. In der Verfassung heisst es, dass die Todesstrafe verboten ist. Wenn also in der Schweiz nicht einmal Schwerverbrecher getötet werden dürfen, mit welchem Recht darf dann ein unschuldiges Kind abgetrieben werden?

Wenn eine Frau schwanger wird, hat sie nicht mehr die Möglichkeit zu entscheiden, ob sie Mutter werden will. Sie ist es bereits.

Einen Menschen zu töten, weil der Zeitpunkt einem nicht passt, ist nicht akzeptabel. Es gibt im Leben immer wieder Schwierigkeiten – auch wenn das Kind zum Beispiel schon zwei oder fünf Jahre alt ist. Soll man es dann töten  dürfen?

«Man kann nicht sagen, ab wann es ein Mensch ist!»

Abtreibungsbefürworter behaupten: «Es ist nicht sicher, wann das menschliche Leben beginnt. Und der Embryo sieht im ersten Drittel der Schwangerschaft ja auch noch gar nicht wie ein Mensch aus.»

Wir antworten: Falsch. Der Beginn des menschlichen Lebens ist eine naturwissenschaftliche Frage, die eindeutig beantwortet worden ist: Das menschliche Leben beginnt mit der Empfängnis. Dass es für die  Rechtsprechung erst ab dem Moment der Einnistung beginnt, ist übrigens ein Konstrukt, das dazu dient, um Abteibungen so lange wie möglich nicht als Abtreibungen zu betrachten und so zum Beispiel die «Pille danach » und alle abtreibend wirkenden Verhütungsmittel juristisch zulässig zu machen.

Der Mensch sieht zu jedem Zeitpunkt seines Lebens so aus, wie er zu diesem Zeitpunkt eben aussieht. Ein Baby sieht auch sehr anders aus als ein hochbetagter Mensch!

«Das Gewissen ist die höchste Instanz!»

Abtreibungsbefürworter behaupten: «Das Gewissen ist die höchste Instanz. Ich kann die Abtreibung vor meinem Gewissen rechtfertigen!»

Wir antworten: Das Gewissen ist zwar ein Massstab, aber ein subjektiver und kein objektiver. Der subjektive Massstab hat zum einen dort seine Grenze, wo der subjektive Massstab des Nächsten beginnt, und zum anderen dort, wo der objektive Massstab klare Grenzen setzt. Das Gewissen als «höchste Instanz» der Menschen führt ganz schnell ins gesellschaftliche Chaos.

Wenn man anstelle von Abtreibung ein anderes Unrecht hinsetzt, zum Beispiel den Kindsmissbrauch, dann stellt man fest, dass ein Unrecht nie «Privatsache» sein kann. Auch wird man Kindsmissbrauch nie der Gewissensentscheidung des Einzelnen überlassen können – warum sollte es bei der Abtreibung anders sein? Bei genauer Überlegung ist Abtreibung ja sogar die ultimative Form von Kindsmissbrauch!

 

Kinder zu missbrauchen überlässt man auch nicht der «Gewissensentscheidung» des Einzelnen. (Symbolbild)

«Es ist grausam, behinderte Kinder auf die Welt zu bringen!»

Abtreibungsbefürworter behaupten: «Es ist grausam, behinderte Kinder auf die Welt zu bringen.»

Wir antworten: Grausam ist es vielmehr, wegen einer Behinderung ein ungeborenes Kindes abzutreiben. Nämlich grausam ungerecht! Es ist eine Menschenrechtsverletzung, jemanden zu töten, der 25 Jahre alt ist und eine Krankheit oder Behinderung hat. Es sollte aber ebenso als Menschenrechtsverletzung gelten, jemanden mit derselben Kondition zu töten, wenn es sich um ein ungeborenes Kind handelt. Wert und Würde jedes Menschen werden durch Krankheit und Behinderung nicht geschmälert!

Menschen mit Down-Syndrom zum Beispiel leben vielfach ein sehr erfülltes, glückliches Leben.

«Unerwünschte Kinder werden unglückliche Kinder!»

Abtreibungsbefürworter behaupten: «Es ist besser abzutreiben, als ein unerwünschtes Kind auszutragen und ihm keine gute Zukunft bieten zu können!»

Wir antworten: Ein Mensch muss nicht von anderen «erwünscht» sein, um ein Recht auf Leben zu haben. Das Recht auf Leben darf nie den persönlichen Befindlichkeiten anderer Menschen untergeordnet werden. Abtreibung tötet einen Menschen. Das Recht auf Leben des Menschen aber ist ein Höchstwert!

«Unerwünscht» sein ist keine Eigenschaft des Kindes. Das Kind als solches ändert sich auch nicht, wenn es von einem «unerwünschten» Kind zu einem «Wunschkind» wird (und umgekehrt). Ein Kind abzutreiben, nur weil man es für «unerwünscht» hält, ist ungerecht und verwerflich.

Ein während der Schwangerschaft «unerwünschtes» Kind muss im Leben nicht notwendigerweise unglücklich werden. Demgegenüber wird ein «Wunschkind» in seinem Leben nicht zwangsläufig glücklich. Die Wechselfälle des Lebens können bewirken, dass ein anfänglich «unerwünschtes» Kind von den Eltern – über kurz oder lang – sehr liebgewonnen wird.

Wer aber meint, das Kind sei «unerwünscht» und könne deshalb nicht glücklich werden, soll es in die Adoption geben. Viele Ehepaare wünschen sich ein Adoptivkind. Adoption eröffnet die Möglichkeit, dass aus «unerwünschten» Kindern innig geliebte und glückliche werden.

Jedes Kind hat das Recht, «erwünscht» zu sein. Nur ziehen Abtreibungsbefürworter daraus den falschen Schluss, wenn sie meinen, es sei darum besser, «unerwünschte» Kinder abzutreiben. Der richtige Schluss besteht vielmehr darin, dafür zu sorgen – unter Umständen mit konkreter Hilfeleistung an die schwangere Mutter –, dass jedes Kind auf die Welt kommen kann und geliebt wird!

Zu guter Letzt: Christen wissen, dass jedes Kind von der Empfängnis an erwünscht und von seinem Schöpfer, unserem Vater im Himmel, innig geliebt ist. Insofern ist jedes Kind zu jeder Zeit ein «erwünschtes» Kind! Allen Menschen aber trägt Gott auf, selbst für die Geringsten zu sorgen.

Unglückliches kleines Mädchen.

Unglück …

… und Glück im Leben hängen nicht vom «Erwünscht-Sein» während der Schwangerschaft ab.