20. Februar 2020

Durfte deutscher Apotheker «Pille danach» verweigern?!

Gerichtsentscheid wird angefochten

Apotheker Andreas Kersten vor seinem ehemaligen Geschäft in Berlin.

Apotheker Andreas Kersten vor seinem ehemaligen Geschäft in Berlin.

«Pillen danach» wirken potentiell abtreibend. Aus Gewissensgründen hat Andreas Kersten in seiner Apotheke in Berlin deshalb keine solchen verkauft. Aufgrund von vier konkreten Beschwerden hat die Apothekerkammer Berlin im Sommer 2018 Klage gegen ihn eingereicht. Das erstinstanzliche Berufsgericht gab nun dem inzwischen pensionierten Angeklagten Recht. Man könne Kersten keine «vorsätzliche Berufspflichtverletzung» vorwerfen. Die Apothekerkammer gibt sich nicht zufrieden und hat am 17. Januar 2020 Berufung eingelegt.

Man dürfe die Bedeutung des Gerichtsurteils nicht unterschätzen, sagen Kerstens Rechtsberater. Es werde wegweisend sein für viele Apotheker. «Kein Mensch sollte gezwungen sein, sich zwischen Beruf und Gewissen zu entscheiden.»