23. Februar 2023

Eine Frau, die schwanger wird, hat nicht plötzlich 2 Köpfe und 4 Beine

Offener Brief zur parlamentarischen Initiative Porchet 22.432

Der ungeborene Mensch lebt für neun Monate im Bauch der schwangeren Frau. Er ist nicht Teil ihres Körpers!

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte
«Eine Abtreibung sollte in erster Linie als eine Frage der Gesundheit betrachtet werden und nicht als Strafsache», fordert Nationalrätin Léonore Porchet (Grüne/VD) in einer parlamentarischen Initiative. Am 2. Februar 2023 schloss Ihre Rechtskommission die Vorprüfung der Initiative ab. Mit 14 zu 11 Stimmen beantragt sie Ihnen, der Initiative keine Folge zu geben: Abtreibung soll weiterhin im Schweizerischen Strafgesetzbuch geregelt bleiben. Das finden wir gut so – weshalb wir Ihnen vorsorglich einige wesentliche Punkte in Erinnerung rufen.

«Eine Frau, die schwanger wird, hat nicht plötzlich 2 Köpfe und 4 Beine» – diese plakative Formulierung steht für eine wissenschaftlich unbestreitbare Tatsache: Der Mensch, der im Bauch einer schwangeren Frau heranwächst, ist nicht Teil ihres Körpers. Er ist ein eigener Mensch, mit eigenen Genen, mit eigener Blutgruppe. Er könnte bereits nach der halben Schwangerschaft geboren werden und selbstständig atmen.

Schutzbedürftig!

Diesem ungeborenen Menschen steht auch von Anfang an die unteilbare Würde des Menschen zu. Die Menschenwürde ist laut Artikel 7 der Bundesverfassung «zu achten und zu schützen». In gleicher Weise steht diesem Menschen das Recht auf Leben zu: «Jeder Mensch» hat es (Art. 10 BV). Die Schutzbedürftigkeit des Menschen ist das Fundament der Menschen- und Grundrechte. Genau deshalb muss die Abtreibung im Strafgesetz geregelt sein und nicht in einem anderen. Auch deshalb ist Abtreibung nicht «in erster Linie eine Frage der Gesundheit (der Frau)». Denn Letzteres würde bedeuten, den ungeborenen Menschen überhaupt nicht mehr als schützenswert anzusehen. Er würde zur Sache degradiert, könnte nach Belieben getötet werden, wäre weniger geschützt als ein Wolf – ja gewissermassen dem Bauchfett gleichgestellt, das beim Schönheits-Chirurgen abgesaugt werden kann.

Präventive Wirkung

Abtreibung weiterhin im Strafgesetzbuch zu regeln, hat seine Richtigkeit. Dessen war sich der Gesetzgeber bisher sehr wohl bewusst. Denn die Zuordnung zum Strafgesetz hält den grundsätzlichen Schutz des ungeborenen Menschen aufrecht. Ein Strafgesetz behält bis zu einem gewissen Grad seine präventive Wirkung, auch wenn die Detailregelungen Ausnahmen zulassen. Kommt hinzu, dass der Schutz hier nicht nur dem ungeborenen Menschen zugutekommt, sondern auch der schwangeren Frau. Abtreibungen als Frage der Gesundheit der Frau zu betrachten, wäre zudem wissenschaftlich falsch: Es gibt keine Studie, die beweist, dass Abtreibung die Gesundheit fördert. Vielmehr gibt es zahlreiche Studien, die nahelegen, dass Abtreibungen krank machen.

Sehr geehrte Damen und Herren Nationalräte, der Verein Mamma bittet Sie dringend, dem Antrag Ihrer Rechtskommission Folge zu leisten und auf die Initiative Porchet gar nicht einzutreten!

Nationalratssaal.