23. April 2020

Gehören Abtreibungen zum Hebammenberuf?

Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte weist Beschwerden ab

Die Hebammen Ellinor Grimmark und Linda Steen.

Die Hebammen Ellinor Grimmark und Linda Steen.

Zwei schwedische Hebammen waren von ihren Arbeitgebern entlassen worden, weil sie sich weigerten, aktiv bei Abtreibungen mitzuwirken. Sie wehrten sich dagegen bis vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Am 12. März 2020 wurde der letztinstanzliche Entscheid publiziert.

Mamma.ch hatte darüber berichtet: Unterstützt von einer skandinavischen und einer amerikanischen Anwaltsvereinigung, reichten Ellinor Grimmark und Linda Steen – beide inzwischen in Norwegen berufstätig – im Juni 2017 Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Strassburg ein. Sie klagten, wie vor dem EGMR nötig, auf Verletzung der Europäischen Menschenrechtskonvention, so auf Verletzung der Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit sowie des Diskriminierungsverbots.

DURCH SCHWEDISCHES GESETZ GEDECKT

Ein aus drei Richtern bestehender Ausschuss des EGMR wies nun in seinem auf den 11. Februar 2020 datierten Entscheid beide Beschwerden als unbegründet ab. Es seien zwar tatsächlich Freiheiten verletzt worden. Aber jede Verletzung sei durch die schwedische Gesetzgebung und Rechtsprechung gedeckt. In Schweden dürfe ein Arbeitgeber sehr wohl verlangen, dass der Arbeitnehmer alle Aufgaben ausführt, die «normalerweise» in dem jeweiligen Berufsumfeld anfallen. Die Hebammen seien auch nicht diskriminiert worden, befanden die Richter.

Paul Coleman, Geschäftsführer der amerikanischen Anwaltsvereinigung, welche die beiden Hebammen unterstützte, meinte zu dem Gerichtsentscheid: «Das Recht auf Gewissensfreiheit ist klar durch Völkerrecht geschützt! Statt Hebammen und andere medizinische Fachkräfte aus ihrem Beruf zu verbannen, sollte Schweden dafür sorgen, dass ihre moralischen Überzeugungen geschützt werden». Das Recht auf Weigerung aus Gewissensgründen wird den Menschen in fast allen Ländern Europas zugesichert. Schweden aber gehört offenbar nicht dazu.