23. Mai 2018

«Hebammen verzweifelt gesucht!»

Mit ein Grund für den Mangel: die Mitwirkungspflicht bei Abtreibungen

Alle schwangeren Frauen sollten eine gut ausgebildete und lebensbejahende Hebamme finden können.

Alle schwangeren Frauen sollten eine gut ausgebildete und lebensbejahende Hebamme finden können.

In England fehlen derzeit 3500 Hebammen. Auch in anderen Industrienationen ist die Versorgung knapp. Im britischen Parlament will nun ein Gesetzesentwurf das Recht von Hebammen, Pflegepersonal und Ärzten auf Verweigerung aus Gewissensgründen stärken.

Dass Schwangeren, Gebärenden und ihren Babys nicht nur in vielen armen Gegenden der Welt zu wenige Hebammen zur Verfügung stehen, sondern gegenwärtig auch in diversen hoch entwickelten Ländern, ist ein relativ überraschendes Phänomen. Nicht nur in England ist der Mangel akut. Zum Beispiel auch Deutschlands Schwangere haben es seit Längerem nicht einfach, eine Hebamme zu finden – und ein Fremdwort ist «Hebammenmangel» auch in der Schweiz nicht.

«Schizophren»

Zweifellos beruht der Mangel auf mehreren verschiedenen Ursachen. Eine davon ist aus naheliegenden Gründen der Zwang zur Mitwirkung von Hebammen bei Abtreibungen. Am einen Tag ein lang ersehntes Baby zur Welt bringen helfen, am nächsten Tag dann bei der Tötung eines anderen Babys assistieren: mit diesem «schizophrenen» Pflichtenheft tun sich auch Hebammen schwer, die sich sonst gar nicht speziell zu den «Lebensschützern» zählen würden.

Recht auf Verweigerung

Zwei britische Hebammen, die sich ausdrücklich weigern, auch nur indirekt an Abtreibungen mitwirken zu müssen, haben 2014 vor Gericht verloren. Das britische Parlament behandelt nun derzeit einen von einer Abgeordneten eingereichten Gesetzesentwurf, der den Gesundheitsberufen ein weitgehendes Recht auf Verweigerung aus Gewissensgründen einräumen will. Der Gesetzesentwurf hat am 23. März die Debatte in der ersten Kammer überstanden und damit eine wichtige Hürde genommen.