19. Juli 2023

Lebensschutz in Malta auch mit neuem Gesetz weiterhin sehr stark

Abtreibung nur bei Lebensgefahr

Zu Recht gehisst: maltesische Flagge.

Das maltesische Parlament hat am 28. Juni 2023 eine Gesetzesänderung angenommen, die Abtreibung erlaubt …

… – aber nur, wenn für die Mutter Lebensgefahr besteht, das Kind nicht lebensfähig und die Gefahr nicht anders abwendbar ist. Ist das Leben der Mutter nicht unmittelbar in Gefahr, müssen zudem drei Ärzte die Abtreibung anordnen. Ein früherer Gesetzesentwurf war erst am 23. Juni von der Regierung nochmals zugunsten des Lebensschutzes geändert worden, dies vor dem Hintergrund von landesweiten Protesten und der Veto-Drohung durch Staatspräsident George Vella («Abtreibung gutheissen? – Eher trete ich zurück!»).