22. April 2022

«Noch einmal darüber schlafen!», empfiehlt der Volksmund

Wer für den Schutz des Lebens ist, unterstützt die Bedenkzeit!

Abgetrieben mittels Pillen in der 9. Schwangerschaftswoche: Etwa so könnte die Babyleiche aussehen.

Streichen die Niederlande demnächst die Pflicht, vor einer Abtreibung nochmals fünf Tage innezuhalten? Die grosse Kammer des niederländischen Parlaments hat am 10. Februar 2022 in diesem Sinne abgestimmt. Der Entscheid der kleinen Kammer steht bei Redaktionsschluss noch aus. In der Schweiz sammelt derweil der Verein Mamma mit dem Komitee der «Einmal-darüber-schlafen-Initiative» Unterschriften für die Neueinführung einer zumindest eintägigen Bedenkzeit!

Mamma.ch brachte vor einem Jahr eine Übersichtskarte mit allen 18 europäischen Ländern, in denen es eine obligatorische Wartefrist vor jeder Abtreibung gibt. Wie man dort sehen konnte, zählen die Niederlande zu den Ländern mit vergleichsweise langer Bedenkzeit: Während 5 Tagen soll sich eine schwangere Frau in den Niederlanden den Schritt zur Abtreibung nochmals überlegen, so die geltende Regelung. Freilich kann in den Niederlanden auch besonders lange ohne Angabe besonderer Gründe straflos abgetrieben werden: nämlich bis zur 24. (!) Schwangerschaftswoche!

Doch mittlerweile haben Abtreibungsbefürworter zum Angriff auf die Pflicht zum Innehalten geblasen. Von linksliberaler Seite wurde im Frühjahr 2021 eine parlamentarische Initiative eingereicht, welche die entsprechende Bestimmung im niederländischen Abtreibungsgesetz ändern will: Arzt und schwangere Frau sollen demnach künftig individuell vereinbaren können, ob sie überhaupt eine Wartefrist einbauen wollen, und falls ja, von welcher Dauer diese sein soll.

Eine deutliche Mehrheit der grossen Kammer des niederländischen Parlaments – 101 zu 38 Stimmen, bei 11 Abwesenheiten – stimmte am 10. Februar dieser Gesetzesänderung zu. Nun hat noch die kleine Kammer darüber zu befinden. Klar ist auch, dass es für die Abtreibungsbefürworter einfacher ist, eine fünftägige Bedenkzeit aus dem Gesetz zu streichen als eine eintägige! Denn «Einmal darüber schlafen» ist eine Volksweisheit … An einer Bedenkzeit von nur 1 Tag würde sich kaum Widerstand regen. 

Schutz des Kindes hochhalten

Wie argumentieren die treibenden Kräfte hinter der Abschaffung der Bedenkzeit in den Niederlanden? In erster Linie behaupten sie, die Pflicht zum Innehalten bevormunde die Frau und beeinträchtige ihre Autonomie. Doch das Gegenteil ist der Fall: Eine Bedenkzeit schützt die Autonomie der Frau, besonders dann, wenn sie zum Zeitpunkt des Gesprächs mit dem Arzt nach wie vor sehr ambivalent ist in Bezug auf ihre Entscheidung (was gemäss Schweizer Gynäkologie-Fachexperten in mindestens 10% der Fälle vorkommt). Die Bedenkzeit schafft den rechtlichen Freiraum dafür, die Frau vom Druck durch ihr Umfeld zu entlasten, und fördert so eine bessere Entscheidungsfindung.

Eine Bedenkzeit ist ein Ausdruck dafür, dass der Staat seine Pflicht, das ungeborene Kind und dessen Recht auf Leben zu schützen, zumindest ansatzweise erkannt hat. In der Schweiz sind die Ärzte sogar von Gesetzes wegen verpflichtet, den abtreibungswilligen Frauen nach dem Beratungsgespräch einen Leitfaden mit allen Hilfsstellen auszuhändigen, damit diese noch vor einer Abtreibung sich beraten lassen und Hilfe entgegennehmen können.

Überstürzte Abtreibungen verhindern

Wer sich vor Augen hält, um was es bei einer Abtreibung immer geht, wird sich unbedingt für die Beibehaltung der fünftägigen Bedenkzeit in den Niederlanden aussprechen – und hierzulande, in der Schweiz, für die Neueinführung einer eintägigen! Alles, was überstürzte Abtreibungen unter Druck und Stress verhindern hilft, sollte getan und gefördert werden. In der Schweiz könnten so bis zu 1000 Kinderleben pro Jahr gerettet werden! Die eidgenössische Volksinitiative «Einmal darüber schlafen» verdient unser aller Unterstützung!

debatdirect.tweedekamer.nl

Am 10. Februar 2022 stimmte die grosse Kammer des niederländischen Parlaments in ihrem Plenarsaal in Den Haag über die Streichung der obligatorischen Bedenkzeit vor einer Abtreibung ab.