23. April 2020

«Betten freihalten!» … gilt aber nicht bei Abtreibungen

Corona-Notverordnung enthält zu viel Interpretationsspielraum

Momentaufnahme aus der Pandemie in der Schweiz: Intensivstation des Spitals Sion, Kanton Wallis, 1. April 2020.

Die «Möglichkeit», ein Baby abtreiben zu lassen, wird hierzulande auch in Pandemie-Zeiten aufrechterhalten. Obwohl es sich um einen Wahleingriff und nicht um einen Notfall handelt! Damit verbundene Risiken nimmt man offenbar bewusst in Kauf. Ein Abtreibungsstopp wäre konsequent!

Wenn eine schwangere Frau ihr Kind abtreibt oder abtreiben lässt, sind Komplikationen für sie selbst nicht auszuschliessen. Das können durchaus auch akutmedizinisch relevante Komplikationen sein. Bei der chemischen Abtreibung mit der Pille «RU-486» fallen zum Beispiel manchmal die Blutungen so heftig aus, dass die Frau hospitalisiert werden muss. Und bei der chirurgischen Abtreibung kann es ebenfalls zu gravierenden Blutungen, Verletzungen der Gebärmutter und Infektionen kommen.

Die Abtreibungen binden also nicht nur Kräfte beim Arzt- und Pflegepersonal, sondern bergen auch das Risiko, dass Spital- oder sogar Intensivbetten benötigt werden. Während einer Epidemie gehen das Personal und die abtreibende Frau zudem das Risiko einer eigenen Ansteckung und damit der weiteren Verbreitung ein. Mehr als 10 000 Abtreibungen pro Jahr gibt es in der Schweiz. Somit werden die genannten Risiken pro Arbeitstag rund 40 Mal bewusst in Kauf genommen (abgesehen davon, dass es immer auch 40 tote Babys zu viel sind!). Das ist zumindest in hohem Masse fahrlässig.

Bewusst schwammige Regelung

Der Bundesrat führt in der Notverordnung vom 20. März 2020 die «Pflichten der Gesundheitseinrichtungen» während der Corona-Pandemie auf. Tatsächlich liegt der Verdacht nahe, dass er Abtreibungen gezielt weiterhin ermöglichen wollte. So verbietet es die Verordnung zwar, «nicht dringend angezeigte medizinische Untersuchungen, Behandlungen und Therapien (Eingriffe) durchzuführen». Sie präzisiert dann aber: Als «nicht dringend angezeigt» gelten namentlich Eingriffe, die «zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt werden können, ohne dass bei der betroffenen Person Nachteile zu erwarten sind, die über geringe physische und psychische Beschwerden und Beeinträchtigungen hinausgehen (…)».

Diese Umschreibung ist schwammig. Sie enthält (zu) viel Interpretationsspielraum, den die Anbieter von Abtreibungen schamlos zu ihren Gunsten ausnutzen können!

Kein lebensrettender Eingriff

Abtreibungsbefürworter auf der ganzen Welt stellen sich während der Corona-Pandemie plötzlich auf den Standpunkt, bei der Abtreibung handle es sich sehr wohl um einen dringend angezeigten Eingriff, also um einen Notfall. Aha! – Ansonsten sprechen sie doch immer davon, schwangere Frauen müssten «die Wahl» haben … und geben damit selbst zu, dass es sich um einen Wahleingriff und nicht um einen Notfall handelt?! Sehr widersprüchlich!

Sinnvollerweise dürfte man doch nur Eingriffe als «dringend» einstufen, bei denen es tatsächlich unmittelbar um die Rettung von Leben geht! Und zu diesen lebensrettenden Eingriffen gehört Abtreibung eben nicht.

«Ein sinnvolles Umdenken bewirken» – Leserbrief zur Corona-Krise

Leserbrief aus der Luzerner Zeitung vom 30. März 2020

Die bisherige Rate der Sterblichkeit an der Coronavirus-Infektion liegt bei ungefähr einem Prozent. Ich bin für alle Sicherheitsmassnahmen des Bundesrates – mit dieser Aussage möchte ich im Folgenden Missverständnisse vermeiden. Aber die Relationen stimmen nicht mehr: Wie viele Millionen Franken setzt der Bund ein für die Prävention der jährlich je 10 000 Alkohol- und Nikotin-Toten? Wie viele Millionen setzt der Bund ein für die Verhinderung der jährlich 10 000 Abtreibungen? Für die Unterstützung von Müttern in Not? Das sind Kinder, die noch 80 Jahre Leben vor sich hätten, wenn man sie denn leben liesse, und die einen wichtigen Beitrag leisten könnten zur Sicherung unserer Altersvorsorge. Könnte die Coronavirus-Krise hier nicht ein sinnvolles Umdenken bewirken?

Christoph Horn – Horw