18. Februar 2022

Top-Argumente für die beiden Volksinitiativen

«Einmal darüber schlafen» und «Lebensfähige Babys retten»

Damit das Unterschriftensammeln zum persönlichen Erfolg wird: Es hilft, sich selbst mit einer Handvoll Argumente vorzubereiten («was spricht aus meiner Sicht am meisten für die Initiativen?»)!

Eine Abtreibung ist kein belangloser Entscheid. Deshalb soll mindestens ein Tag Bedenkzeit zur Regel werden. Und ein bereits ausserhalb des Mutterleibes lebensfähiges Baby soll ein absolutes Recht auf Leben haben.

3 Argumente: «Einmal darüber schlafen»

Mithilfe einer eintägigen Bedenkzeit das Risiko überstürzter Entscheide minimieren

«Einmal darüber schlafen» ist eine Volksweisheit, die vor unüberlegten Entscheiden schützen soll. Gerade im Schwangerschaftskonflikt soll diese Weisheit schwangeren Frauen helfen, keine Entscheide unter Druck oder Stress zu treffen, die sie nachher bitter bereuen. Nach einer Bedenkzeit von mindestens einem Tag zwischen der ärztlichen Beratung und dem Eingriff ändern schätzungsweise 1000 Frauen pro Jahr in der Schweiz ihre Absicht abzutreiben und sagen Ja zum Kind. 1000 Kinderleben retten – das will diese Volksinitiative!

Durch Bedenkzeit bestehende gesetzliche Vorschriften gewährleisten

Das Gesetz schreibt vor, dass Ärzte der schwangeren Frau vor einer Abtreibung ein Verzeichnis aller bestehenden Beratungs- und Hilfsstellen aushändigen müssen (Strafgesetzbuch Art. 120). Die Konsultation von Beratungs- und Hilfsstellen ist aber nur möglich, wenn zwischen dem ärztlichen Gespräch und der Abtreibung eine Bedenkzeit gewährleistet wird. Viele Ärzte halten gerade bei der Abgabe der Abtreibungspille keine Bedenkzeit mehr ein. Dadurch geht die Schutzwirkung durch das bestehende Gesetz verloren. Das will diese Volksinitiative korrigieren.

Die Bedenkzeit – eine internationale Praxis – auch in der Schweiz einführen

Bereits 18 europäische Staaten kennen eine Bedenkzeit. Darunter sind beispielsweise Deutschland und Italien. So beträgt die Bedenkzeit in Deutschland drei und in Italien sogar sieben Tage. Die Volksinitiative will die Gesetzeslücke in der Schweiz mit einer moderaten Regelung schliessen.

3 Argumente: «Lebensfähige Babys retten»

Die Fortschritte der Medizin berücksichtigen

Die Neonatologie hat in den vergangenen Jahrzehnten enorme Fortschritte erzielt. Die jüngsten Frühgeburten kommen bereits nach 21 von 40 Schwangerschaftswochen zur Welt und können – allenfalls unter Einsatz intensivmedizinischer Massnahmen – ohne Schädigung überleben. Dieser Umstand macht es notwendig, dass jede Regelung, die eine Abtreibung zu diesem Zeitpunkt möglich macht, ausser Kraft gesetzt wird. Genau das will die Volksinitiative erreichen.

100 ausserhalb des Mutterleibes lebensfähige Kinder pro Jahr retten

In der Schweiz werden jährlich bis zu 100 Babys zu einem Zeitpunkt abgetrieben, in dem sie ausserhalb des Mutterleibes atmen und somit eigenständig leben könnten. Die Volksinitiative will zwar keine Abstufung von Lebensrecht je nach Alter des ungeborenen Kindes einführen. Sie will aber auf diese schockierenden sehr späten Abtreibungen aufmerksam machen und jede gesetzliche Regelung ausser Kraft setzen, die erlaubt, dass lebensfähige Babys vorgeburtlich getötet werden. Diese Kinder können zur Adoption freigegeben werden. Es gibt viele Eltern, die auf ein Adoptivkind warten.

Überlebensfähige Kinder wie Frühgeburten behandeln

Bei einem unabhängig vom Mutterleib überlebensfähigen Kind sollten dieselben Kriterien Anwendung finden wie bei frühgeborenen Kindern. Das bedeutet, dass ausserhalb des Mutterleibes lebensfähige Babys mit einem absoluten Recht auf Leben behandelt werden müssen. Das gilt unabhängig davon, ob ein Baby gesund der behindert ist. Das will die Volksinitiative sicherstellen.