21. März 2018

Ungeborene kaum mehr auf dem Radar der Ärzte: Hippokrates war einmal …

Patientenautonomie heutzutage stärker gewichtet als alles andere

«Vielleicht hilft ja noch das Fernglas»: Mediziner verlieren das Lebensrecht der ungeborenen Kinder immer mehr aus den Augen …

«Vielleicht hilft ja noch das Fernglas»: Mediziner verlieren das Lebensrecht der ungeborenen Kinder immer mehr aus den Augen …

Mediziner verlieren das Lebensrecht der ungeborenen Kinder immer mehr aus den Augen. Dies zeigt ein Blick darauf, wie sich der Stellenwert des Schutzes der Ungeborenen in den weltweit verbreiteten ärztlichen Gelöbnissen und damit in der ärztlichen Ethik entwickelt hat.

Bis 1948 hielten die Ärzte mit dem «Eid des Hippokrates» klar und unmissverständlich den hohen ethischen Standard aufrecht, «nie einer Frau ein Abtreibungsmittel geben» zu dürfen. Hippokrates war ein griechischer Arzt, der um 460 bis 370 v. Chr. lebte und nach dem die erste grundlegende Formulierung einer ärztlichen Ethik benannt wurde.

Der 1947 gegründete «Weltärztebund» – er repräsentierte damals 27 nationale Ärzteorganisationen, heute sind es 111 – verabschiedete 1948 das «Genfer Ärztegelöbnis» bzw. die «Deklaration von Genf» als «zeitgemässe» Version des Hippokratischen Eides. Seither wurde das Dokument sechsmal überarbeitet, letztmals im Oktober 2017.

Immer schwammiger

Von 1948 bis 1983 versprach der Arzt immerhin noch, jedem Menschenleben vom Zeitpunkt der Empfängnis an Ehrfurcht entgegenzubringen. Dann aber hiess es plötzlich nicht mehr «vom Zeitpunkt der Empfängnis an», sondern nur noch «von seinem Beginn an»: ein deutlicher Kniefall vor der Abtreibungsmentalität, die seit den 70er-Jahren im Zuge der «sexuellen Revolution» grassierte. Parallel dazu wurde ja auch eine vermeintliche Unklarheit über den Zeitpunkt des Beginns des Lebens herbeigeredet.

In der Revision des Jahres 2005 strich man dann sogar «von seinem Beginn an» aus dem Gelöbnis. Seither heisst die entsprechende Stelle nur noch: «Ich werde den höchsten Respekt vor menschlichem Leben wahren.» Diese Formulierung ist schwammig genug, um den Schutz der Ungeborenen gleichsam zu einer gänzlich fakultativen ärztlichen Disziplin verkommen zu lassen!

Stattdessen wurde in der jüngsten Revision die «Patientenautonomie» ausdrücklich zu einem Massstab ärztlicher Professionalität: «Ich werde die Autonomie und die Würde meiner Patientin oder meines Patienten respektieren.» Doch wenn das Selbstbestimmungsrecht der Patientin heute bedenkenlos stärker gewichtet wird als das Lebensrecht ihres ungeborenen Kindes, ist es höchste Zeit, sich auf Hippokrates zurückzubesinnen!

Und die Hebammenethik?

Mitwirken bei Abtreibungen. Hebammenverbände sprechen sich in offiziellen Verlautbarungen für das vermeintliche «Recht» auf Abtreibung aus. Auch im Hebammenberuf ist der hippokratische «Standard» also massiv abgebaut worden. Ein direktes oder zumindest indirektes Mitwirken bei Abtreibungen gehört heute zum Hebammenberuf. Der Verein Mamma ist aktuell in Kontakt mit einer Hebamme, die eine solche Mitwirkung aus Gewissensgründen verweigert. Er hat ihr volle juristische Unterstützung zugesagt.