25. April 2024

Babys abtreiben, ein «Grundrecht»?

Wenn Parlamente von allen guten Geistern verlassen scheinen

Mit dem vermeintlichen «Recht» auf Abtreibung leisten Politiker Beihilfe bei der Tötung des ungeborenen Kindes. Die Mutter steht umso mehr unter Druck und bleibt nach der Abtreibung «leer» zurück.

Eine Politik, die das Lebensrecht der ungeborenen Kinder komplett ignoriert, muss man geradezu wahnwitzig nennen. Der französische Kongress hat diesen Wahnwitz am 4. März 2024 sozusagen vorgemacht. Schon am 11. April machte es ihm das Europäische Parlament nach – indem es dafür stimmte, den Zugang zur Abtreibung in die Charta der EU-Grundrechte aufzunehmen. Dieser Beschluss hat zwar keine bindende Wirkung für die nationalen Gesetzgebungen. Harmlos ist er deswegen trotzdem nicht.

Mit grosser Mehrheit (780 zu 72 Stimmen) hat der französische Kongress am 4. März eine «der Frau garantierte Freiheit, einen gewollten Schwangerschaftsabbruch vornehmen zu lassen», in die Verfassung geschrieben. Wesentlich ändern wird sich in Frankreich dadurch nichts, Abtreibung ist schon lange (allzu) frei zugänglich. Aber es geht um ein mächtiges Stück Symbolpolitik. Staatspräsident Emmanuel Macron setzte unter anderem auf eine Signalwirkung für die EU – und hat diese auch prompt erreicht, wie nun der 11. April zeigte.

Und schon wieder die WHO

Das EU-Parlament hat die EU-Staaten in besagter Abstimmung mit 336 Ja zu 163 Nein aufgefordert, Abtreibung zu einem Grundrecht zu erklären. Der Beschluss verurteilt auch die Gewissensklausel für Ärzte und medizinische Einrichtungen, die sich weigern, Abtreibungen durchzuführen. Zudem fordert er insbesondere Polen und Malta auf, Verbote und Beschränkungen von Abtreibungen aufzuheben. Übrigens erscheint auch im Zusammenhang mit diesem Beschluss wieder der Verweis auf die Weltgesundheitsorganisation WHO und deren «Leitlinien zum Schwangerschaftsabbruch» aus dem Jahr 2022, mit der Forderung, Abtreibung «vollständig zu entkriminalisieren»!

Damit der Beschluss des EU-Parlaments im EU-Vertragsrecht umgesetzt würde, müssten die Regierungen aller 27 EU-Mitgliedstaaten der Änderung zustimmen und sie dann gemäss den eigenen nationalen Verfassungen in Kraft setzen. Dies ist angesichts der grossen Vielfalt der Abtreibungsgesetze in Europa höchst unwahrscheinlich.

Die Würde des Menschen ist unantastbar!

Trotzdem nicht harmlos ist der Beschluss, weil er auch konkrete Anweisungen an die EU-Kommission – die Exekutive der EU – enthält, wie die Abtreibung zu fördern und Abtreibungsgegner zurückzubinden seien. So sollen Lebensschutz-Organisationen zum Beispiel auf keinen Fall mehr EU-Gelder erhalten können.

Der französische Kongress und das EU-Parlament weichen mit ihren Entscheiden erheblich vom Grundsatz der Achtung des Lebens und der Menschenwürde ab. Abtreibung kann niemals ein Grundrecht sein! Lebensschutz-Organisationen auf der ganzen Welt – selbstverständlich inklusive Verein Mamma – werden diese Wahrheit weiterhin hochhalten. Zugleich gilt es, die Hilfe und Solidarität für Mutter und Kind zu einer Aufgabe höchster Priorität zu machen.